Zunächst wird in der Literatur davor gewarnt, dass eine vorschnelle Schlussfolgerung einer Einschränkung von Meinungsfreiheit zu einer allgemeinen Polarisierung beitragen könne (Neuhäuser, 2023, p. 511). Man müsse bedenken, dass Meinungsfreiheit oft als undefiniertes Schlagwort verwendet werde, das dazu diene, mediale Aufmerksamkeit zu erzeugen. Daher brauche es eine sorgfältige Prüfung darüber, ob ein Konflikt über Zensur tatsächlich besteht oder dieser als Kommunikationsstrategie geführt werde, um der eigenen Meinung durch Konstruktion als „unsagbare Wahrheit" mehr Schlagkraft zuzusprechen.
„Allzu vorschnelle allgemeine Urteile über die angebliche Gefährdung der Meinungsfreiheit oder ein scheinbares Recht auf unwidersprochene Meinungsäußerungen lenken von solch einer gewissenhaften Prüfung ab und reden eine unversöhnliche Polarisierung und einen fundamentalen Missstand herbei, die so einfach nicht bestehen." Neuhäuser, 2023, p. 511
Man kann nun schließen, dies ist zum Beispiel der Fall, wenn in Talkshows Meinungen öffentlich geäußert werden und die auftretenden Personen diese mit der Kennzeichnung versehen, sie sei „unsagbar geworden". Faktisch ist sie das nicht, denn sie wird ja physisch ausgesprochen. Mit dem Vorwurf der Unsagbarkeit wird sich im medialen Diskurs anschließend meist auf die Konsequenzen der als zensiert bezeichneten Äußerung bezogen. Diese können bei einigen wenigen Einschränkungen der Meinungsfreiheit in Deutschland rechtlicher Natur sein. Diese Fälle werden an anderer Stelle dieser Website diskutiert.
Diskutieren wir über die moralische Rechtfertigung von wissenschaftlicher Arbeit, wird meist die Forschungsfrage oder der methodische Zugang moralisch bewertet. Konsequenzen für als unmoralisch wahrgenommene Forschung können z. B. Störaktionen öffentlicher Auftritte, Anfeindungen, Nichteinladungen und das Einstellen von Förderung sein (Henning, 2025, p. 801).
Vertritt man ein liberales Wissenschaftsverständnis, ist die erste Annahme, Wissenschaft solle nur wissenschaftlichen Standards folgen und sich nicht moralischen Forderungen unterordnen. So beschreibt Henning eine Grundannahme des liberalen Wissenschaftsverständnisses als:
„Wissenschaft sollte ausschließlich den Korrektheitsstandards unterliegen, die sich aus der Natur der Wissenschaft als einer systematischen, um epistemische Rechtfertigung bemühten Wahrheitssuche ergeben." Henning, 2025, p. 800
Nichtübereinstimmung mit moralischen Thesen sei kein relevanter Beleg zur Einschränkung wissenschaftlicher Arbeit. Trotzdem begründet der Autor, dass innerhalb dieser Argumentation begrenzt moralische Kritik an Wissenschaft möglich sei, obwohl man nicht von dieser abrücke (Henning, 2025, p. 800)
Quellenverzeichnis
- Neuhäuser, C. (2023). Meinungsfreiheit und Moralismus. Deutsche Zeitschrift für Philosophie, 71(4), 510–537. https://doi.org/10.1515/dzph-2023-0041
- Henning, T. (2025). Wissenschaftsfreiheit, Moralische Kritik und die Kosten des Irrtums. Erkenntnis, 90(3), 799–826. https://doi.org/10.1007/s10670-023-00715-1