Ausgehend von der These, dass moralische Mängel und epistemische Mängel miteinander korrelieren können, argumentiert Henning, dass Wissenschaftseinschränkungen in bestimmten Fällen moralisch vertretbar seien. Dies begründet er mit der Annahme, dass hohe moralische Kosten einer implementierten These dazu führen könnten, dass es eine höhere Beweisanforderung brauche, um zu wissenschaftlich relevanten Ergebnissen zu kommen. Könne dies durch die von Kritik betroffene Studie nicht geleistet werden, sei moralische sowie wissenschaftlich-fachliche Kritik zulässig. Beispielhaft können hier Themenfelder genannt werden, in denen das Verfolgen bestimmter Thesen zu hohem menschlichem Schaden führen könnte:
„Gerade da, wo es praktisch um viel geht – bei Entscheidungen über die Sicherheit eines Reaktors oder über den nächsten Lockdown – orientieren wir uns an den Wissenschaften und ihren Standards." Henning, 2025, p. 816
Moralische Kritik könne aber zum Beispiel auch zulässig sein, wenn eine wissenschaftliche Fragestellung impliziert, dass die Ungleichbehandlung einer großen Menschenmenge zu einem vertretbaren Standpunkt werden könne. In allen Fällen gelte es abzuwägen zwischen den gesamtgesellschaftlichen moralischen Kosten eines Irrtums und der Relevanz eines liberalen Wissenschaftsverständnisses. Folgen könnten dann die Ablehnung von Publikationen, das Einstellen von Förderung und das Nicht-Einladen zu wissenschaftlichen Veranstaltungen sein. Die Rechtfertigung dafür dürfe der Argumentation folgend allerdings nicht sein, dass eine These moralisch falsch sei, sondern dass die Evidenz angesichts der moralisch relevanten Irrtumskosten nicht stark genug sei (Henning, 2025, p. 815).
An Hennings Position ist zu kritisieren, dass die Relevanz eines liberalen Wissenschaftsverständnisses angesichts der Entwicklung eines liberalen Autoritarismus (Amlinger & Nachtwey, 2023, p.1 ff.) kein gesellschaftlicher Konsens mehr zu sein scheint. An dieses zu appellieren kann in der Folge als ein schwaches Argument erscheinen, um der gegenwärtig geführten Diskussion um die Freiheit der Wissenschaft beizukommen. Außerdem kann argumentiert werden, dass die Einschätzung moralischer Kosten höchst subjektiv ist und nicht immer eindeutig erfolgen kann, da sie spekulativ bleibt. Auch diese Einschätzung orientiert sich an einer gemeinschaftlichen Wertegrundlage, die nicht mehr als allgemeingültig erscheint. So wird Hennings Argumentation zur Kostenbewertung eines Lockdowns beispielsweise hinfällig, wenn sich die Gesellschaft nicht mehr darauf einigen kann, dass keine Ungleichheit im Recht auf Unversehrtheit zwischen alten Menschen und Kindern bestehen darf.
Somit kann Hennings Einordnung zwar helfen, eine eigene Position zu festigen und zeigen, dass diese stark mit einem liberalen Demokratieverständnis verknüpft ist, weniger jedoch im Umgang mit Menschen, die Wissenschaftsfreiheit nicht als hohes Gut anerkennen. Deutlich wird aber auch, dass Beschränkungen in Förderung und Öffentlichkeit bestimmter Thesen nicht immer im Konflikt mit einem liberalen Wissenschaftsverständnis stehen, sondern dort zum Tragen kommen können, wo sie demokratische Grundwerte wie Gleichheit und Diskriminierungsfreiheit schützen.
Quellenverzeichnis
- Henning, T. (2025). Wissenschaftsfreiheit, Moralische Kritik und die Kosten des Irrtums. Erkenntnis, 90(3), 799–826. https://doi.org/10.1007/s10670-023-00715-1
- Amlinger, C., & Nachtwey, O. (2023). Einleitung. In Gekränkte Freiheit: Aspekte des libertären Autoritarismus (Erste Auflage, S. 9–25). Suhrkamp.